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   BGH, 29.06.1994 - IV ZR 9/94   

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https://dejure.org/1994,7592
BGH, 29.06.1994 - IV ZR 9/94 (https://dejure.org/1994,7592)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1994 - IV ZR 9/94 (https://dejure.org/1994,7592)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 (https://dejure.org/1994,7592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes der Beschwer für eine Klage auf Feststellung des Fortbestehens von Lebensversicherungsverträgen und Zusatzversicherungsverträgen

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 100/90

    Streitwert bei Streit über die Wirksamkeit eines Rücktritts des Versicherers von

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - IV ZR 9/94
    Anders als in dem der Beschlußfassung des Senates vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - NJW-RR 1990, 1361 zugrundeliegenden Fall hat hier der Versicherer seinen Rücktritt nicht auf die Zusatzversicherungen beschränkt, sondern ihn umfassend von beiden Versicherungsverträgen erklärt.
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    b) Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bemißt der Senat die Beschwer bei einer auf die Feststellung gerichteten Klage, daß der Versicherungsvertrag trotz des vom Versicherer erklärten Rücktritts oder der von diesem erklärten Anfechtung fortbesteht, regelmäßig unter Rückgriff auf die Bemessung der Beschwer bei einer auf Leistung gerichteten Klage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - VVGE § 1 BB-BUZ Nr. 1; vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608; vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3).
  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats von dem 3, 5-fachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (§§ 3, 9 ZPO) ein Abschlag von jeweils 50% vorzunehmen, wenn der behauptete Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist, während bei bereits geklärter Berufsunfähigkeit sich der Feststellungsabschlag auf 20% beläuft (Senat, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99 - VersR 2001, 601 unter 2 b; Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3; vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608 unter II b und vom 17. Mai 2000 aaO).
  • BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3) den Wert einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer Lebensversicherung auf den Todes- oder Erlebensfall nach der Versicherungssumme unter Abzug eines Feststellungsabschlags von 20 % zu bestimmen.
  • OLG Celle, 06.04.2017 - 8 U 166/16

    Wirksamkeit der Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung an

    Entgegen der Ansicht des Klägers beläuft sich das wirtschaftliche Interesse hier nicht auf die volle Versicherungssumme; die von dem Kläger hierzu zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betreffen keinen vergleichbaren Sachverhalt (s. z. B. BGH, Beschluss vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 -, Rn. 7, wo es um eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei behaupteter Berufsunfähigkeit ging).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 2/21

    In Ermangelung einer entsprechenden - vertraglichen oder gesetzlichen -

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Wert einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer Lebensversicherung auf den Todes- oder Erlebensfall nach der Versicherungssumme unter Abzug eines Feststellungsabschlags von 20 Prozent zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97, NJW-RR 1997, 1562; Beschluss vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94, BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3); dass dieser vorliegend bei Nichtausübung des Kapitalwahlrechtes bedingungsgemäß verrentet wird, ist mit Blick auf § 9 Satz 2 ZPO unmaßgeblich.
  • OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Bei der Lebensversicherung sieht der Senat vorliegend angesichts der noch offenen Restlaufzeit bis 2015 (vgl. Bl. 27 d.A.) einen Ansatz von 80 % der Versicherungssumme (vgl. BGH, NJW-RR 1992 S. 608; BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3) als überhöht an.
  • KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14

    Feststellungsklage über den Fortbestand einer Unfallversicherung

    Diese Rechtsprechung ist jedoch noch zur alten Rechtslage - § 9 ZPO aF - ergangen und stellte auch für die Streitwertbemessung bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht auf den 3, 5-fachen Jahresbetrag der vereinbarten Leistung sondern auf die vereinbarte Gesamtleistung bis zum Vertragsende ab (vgl. auch BGH, Beschl v 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - zitiert nach juris: Rdnr. 8; NJW-RR 1990, 1361 - zitiert nach juris: Rdnr. 6).
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